Zusätzliche Mittel für die Uckermark
In diesem Jahr kann das Brandenburger Landwirtschaftsministerium durch den Ende 2025 beschlossenen Bundeshaushalt nun zusätzlich 20 Millionen Euro (davon 12 Millionen Euro Bundesmittel) aus dem Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der GAK für die ländliche Entwicklung bereitstellen.
Anträge auf Förderung können ab sofort und bis zum 31. März 2026 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Regionen sind mit der Prioritätensetzung betraut. Bedeutet für die Uckermark: Die Lokale Aktionsgruppe Uckermark sichtet die eingegangen Anträge, welche die Mindestanforderungen erfüllen und überprüft diese auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES). Bis Ende Mai müssen durch die LAG regionale Stellungnahmen verfasst und an das LELF übergeben werden.
Gefördert werden unter Anderem Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs, als auch Vorhaben der Dorfentwicklung.
Für finanzschwache Kommunen ist der Fördersatz von 90% besonders attraktiv.
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